| In Schulen zehn verschiedener Sonderschulformen sowie in allgemeinbildenden Schulen im gemeinsamen Unterricht bzw. in sonderpädagogischen Fördergruppen werden in Nordrhein-Westfalen Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterschiedlichster Ausprägung und Schweregrad betreut. Für die mit ihnen betrauten Lehrer/innen steht der Fachbereich Förderschulen in religionspädagogischen Fragen als Ansprechpartner zur Verfügung. Dies geschieht durch eigene Fortbildungen - vorzugsweise in Haus Villigst -, in regionalen Lehrerfortbildungen in Zusammenarbeit mit den kreiskirchlichen Schulreferenten und auf Anfrage in kollegiumsinternen Fortbildungen zu schulspezifisch abgestimmten Themenbereichen. |