Vokation

Ansprechpartner: Meinfried Jetzschke

Das Pädagogische Institut bietet jährlich zahlreiche zentrale (hauptsächlich in Haus Villigst) und regionale Vokationstagungen an, in denen Lehrerinnen und Lehrer die kirchliche Bevollmächtigung (Vokation) für die Erteilung des evangelischen Religionsunterrichts erwerben.
In Nordrhein-Westfalen ist die Vokation oder eine "Vorläufige Unterrichtserlaubnis" (die vom Landeskirchenamt für 4 Jahre erteilt wird) Voraussetzung, um evangelischen Religionsunterricht erteilen zu können.
Die Vokation setzt die Teilnahme an einer fünftägigen Tagung voraus und erfolgt am Ende der Tagung in einem Gottesdienst (Auf Wunsch der Betreffenden kann die Vokation auch im Gottesdienst der Heimatgemeinde durch den Superintendenten oder die Superintendentin vollzogen werden).

Es empfiehlt sich, sich frühzeitig zu einer der Vokationstagungen anzumelden.

Sollten Sie im Zweifel darüber sein, ob Sie die Voraussetzungen zur Erteilung der Vokation erfüllen oder sonstige Rückfragen haben, so rufen Sie am besten im Pädagogischen Institut an (Brigitte Todt, 02304/755-160).
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