Religionsunterricht

Religionsunterricht

Das „kleine Fach“ mit den großen Fragen!

In Nordrhein-Westfalen ist der Religionsunterricht ordentliches Lehrfach an allen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen (Art. 7.3 GG; § 31 Abs. 1 Satz 1 Schulgesetz NRW).

Da der weltanschaulich neutrale Staat nicht die Inhalte des evangelischen Religionsunterrichts festlegen kann, ist der Religionsunterricht das einzige Schulfach mit verfassungsrechtlicher Verankerung: Das Lehrfach wird – als sogenannte res mixta – von Staat und Kirche gemeinschaftlich verantwortet und in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaft erteilt.

Daher unterstützen wir Sie gerne mit unserem vielfältigen Angebot!

Material

Auf unseren Materialseiten steht für Sie ein buntes Angebot bereit.

Zur Material-Übersicht