„Aus dem christlichen Menschenbild erwachsen die besondere Verantwortung und der Auftrag, Menschen im Wirkungskreis der evangelischen Kirche vor sexualisierter Gewalt zu schützen und ihre Würde zu bewahren. Dies gilt insbesondere für Kinder, Jugendliche und hilfe- und unterstützungsbedürftige Menschen sowie Menschen in Abhängigkeitsverhältnissen (Minderjährige und Volljährige in Abhängigkeitsverhältnissen). Die Evangelische Kirche von Westfalen setzt sich mit der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und ihren Gliedkirchen für einen wirksamen Schutz vor sexualisierter Gewalt ein; gemeinsam wirken sie auf Aufklärung und Hilfe zur Unterstützung Betroffener hin. Der kirchliche Auftrag verpflichtet alle in der Kirche Mitwirkenden zu einer Haltung der Achtsamkeit, der Aufmerksamkeit, des Respekts und der Wertschätzung sowie der grenzachtenden Kommunikation durch Wahrung persönlicher Grenzen gegenüber jedem Mitmenschen.“
Präambel Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt der EKvW
Das Anliegen dieses Kirchengesetzes machen sich das PI und alle dort Mitarbeitenden zu eigen. Aus diesem Grunde wurde unter Beteiligung aller Mitarbeitenden das folgende Schutzkonzept erarbeitet. Es wird in regelmäßigen Abständen in den Konferenzen des PI thematisiert, evaluiert und weiterentwickelt. Ziel ist es, dass das PI und alle vom PI verantworteten Veranstaltungen den beteiligten Menschen einen größtmöglichen Schutz vor sexualisierter Gewalt bieten und von einer Haltung der gegenseitigen Achtsamkeit, der Aufmerksamkeit, des Respekts und der Wertschätzung bestimmt sind.