In Nordrhein-Westfalen ist der Religionsunterricht ordentliches Lehrfach an allen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen (Art. 7.3 GG; § 31 Abs. 1 Satz 1 Schulgesetz NRW).
Da der weltanschaulich neutrale Staat nicht die Inhalte des evangelischen Religionsunterrichts festlegen kann, ist der Religionsunterricht das einzige Schulfach mit verfassungsrechtlicher Verankerung: Das Lehrfach wird – als sogenannte res mixta – von Staat und Kirche gemeinschaftlich verantwortet und in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaft erteilt.
Daher unterstützen wir Sie gerne mit unserem vielfältigen Angebot!