In Nordrhein-Westfalen werden Schüler*innen je nach ihrem individuellen Bedarf sonderpädagogisch gefördert. Orte der sonderpädagogischen Förderung sind entweder die allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen (siehe Inklusion) oder die Förderschulen und die Schulen für Kranke. Die sonderpädagogische Förderung umfasst sieben unterschiedliche Förderschwerpunkte (Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung, Hören und Kommunikation, Sehen, Geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung).
So vielfältig wie die Schulformen sind auch die Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schüler*innen. Individualisiertes Lernen ist aus diesem Grund ein wesenhaftes Kennzeichen des Unterrichts an Förderschulen. Gerade der Religionsunterricht bietet eine Vielfalt von unterschiedlichen Zugangsweisen an, die den jeweiligen Lernmöglichkeiten und -Bedürfnissen der Schüler*innen entsprechen.
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